Kosten und Hintergrundinformationen        

             

Ich bin als Diplom-Psychologin und psychotherapeutische Heilpraktikerin vorwiegend für Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung und für Selbstzahler tätig. Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen vom Patienten übernommen werden.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

 

Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen  nach meiner Erfahrung nur selten möglich.

Ausnahmsweise können Behandlungskosten eventuell dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit!). Dieses sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen.


 

Private Krankenversicherungen (PKV)

 

Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.

 

Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie".

 

Sollten die Behandlungskosten in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privater oder Zusatzversicherung nach Absprache und Überprüfung übernommen werden, dann nur sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Dazu gehören beispielsweise Depressionen oder Angststörungen. In diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse die Kosten der folgenden psychotherapeutischen Verfahren:

 

  • Verhaltenstherapie,
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 
  • analytische Psychotherapie.

 

Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.


 

Kosten einer Paartherapie oder für weitere Tätigkeiten, die laut Gesetz nicht unter die "Heilkunde" fallen, werden die Kosten von Krankenkassen nicht übernommen.

 

Es kann auch bei Privatpatienten zu überlegen sein, ob von vorne herein auf eine Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll.

 

Warum würden Sie für die Psychotherapie selbst bezahlen wollen?

 

  • Wenn Sie keinen konsularischen Bericht                        (Beschreibung  der Therapiegründe mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.
  • Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.

  • Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die

    EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.

  • Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Beteiligung eventell bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen.

  • Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen. 

 

Kosten im Rahmen meines Leistungsangebotes für Selbstzahler:

 

Einzeltherapie a 50 Minuten    

€ 128.--

Paartherapie a 50 Minuten

€ 148.--

Kostenpflichtige Telefonberatung  a 25 Minuten

€  64.--/74.--



Terminabsagen:

 

Ich berücksichtige Terminabsagen nur bis 48 Stunden im Vorfeld des vereinbarten Termins, um eine verlässliche Planung in meiner Praxis zu gewährleisten. Bei kurzfristigeren Terminabsagen wird das Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe fällig. Von der Vergütung sehe ich in Ausnahmen ab, sollte ich den Termin in der Kürze der verbleibenden Zeit einem anderen Patienten zu Verfügung stellen können. 

 

Hintergrundinformation des Bundes Deutscher Psychologen (BDP):

 

Die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie müssen privat bezahlt werden. Einige Privatkassen und Zusatzversicherungen erstatten jedoch eventuell die Therapiekosten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Ausnahmefällen die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Dieser Fall tritt ein, wenn dringender psychotherapeutischer Bedarf nicht zeitnah durch einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfüllt werden kann. Dann übernimmt die Krankenkasse eventuell die Kosten der Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie.
Der BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) gibt auf seiner Homepage unter „Was ist Psychotherapie?" im Kapitel „Schwierigkeiten" folgenden Hinweis:
„Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung. 
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. Wird die Therapie von Ihrer Krankenkasse dann auf dieser Abrechnungsgrundlage bewilligt und durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.


 

Darauf müssen Sie achten:


Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags- Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
 Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei."


(Quelle: www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml)